Auflagen für das rituelle Schlachten ohne Betäubung sind aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Der EuGH bestätigte am Dienstag eine Vorschrift in Belgien, wonach Tiere auch während des islamischen Opferfests und nach den Riten der Religion nur in zugelassenen Schlachthöfen getötet werden dürfen. (Rechtssache C-426/16).
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