Als Information über die Zusammensetzung eines Lebensmittels sind Nährwertangaben auf der Verpackung eine wichtige Hilfe für die Verbraucher. Seit 13. Dezember 2016 ist die Angabe der sogenannten
„Big 7“ bei allen verpackten Lebensmitteln Pflicht. Bislang waren Nährwertangaben gesetzlich nur vorgeschrieben, wenn das Lebensmittel mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben (zum
Beispiel als „fettreduziert“) ausgelobt war, ansonsten war die Nährwertangabe freiwillig.
Ob die Angaben auf der Verpackung auch zutreffen, wurde 2017 an insgesamt 89 Proben Brühwurst und Brühwürstchen überprüft. Dabei wurden Produkte mit und ohne Nährwertauslobung untersucht.
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