Müheloses Abnehmen in kürzester Zeit, ohne Veränderung des Ernährungs- oder Bewegungsverhaltens, womöglich noch mit Geldzurückgarantie – mit solchen Werbeversprechen locken häufig Hersteller von
Nahrungsergänzungsmitteln für die Gewichtsreduktion. Oftmals enthalten diese Produkte nicht erlaubte pharmakologische Wirkstoffe, um die entsprechende Wirkung zu erzielen. Im Jahr 2017 wurden
speziell im Internet verkaufte Schlankheitsmittel bzw. „Fettburner“ Produkte mit dem Fokus „Abgrenzung Lebensmittel/Arzneimittel“ untersucht. In 3 von 9 Proben wurden dabei unerlaubte
Arzneistoffe nachgewiesen.
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