Am 25. Juli 2018 urteilte der Europäische Gerichtshof darüber, ob durch Mutagenese gewonnene Organismen als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Sinne der Richtlinie 2001/18/EG
(GVO-Richtlinie) anzusehen sind. Mit dem Begriff „Mutagenese“ werden alle Züchtungsverfahren zusammengefasst, die es ermöglichen, das Erbgut lebender Arten ohne Einbau einer fremden DNA zu
verändern. Der EuGH hat nun entschieden und diese Frage bejaht. Damit unterliegen alle mit Methoden der Mutagenese gewonnenen Organismen, unabhängig von der angewandten Technik, den gesetzlich
vorgesehenen Verpflichtungen der GVO-Richtlinie. Somit werden auch solche Organismen streng reguliert, deren Erbgut mit neuen Züchtungstechniken (Genome Editing) verändert wurde.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung Nr. 111/18 des EuGH
(PDF, 168 kB)
Urteil des EuGH (PDF, 293
kB)
Quelle: www.lgl.bayern.de.
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