Auch im heurigen Jahr hat das Gesundheitsressort dem Parlament einen Lebensmittelsicherheitsbericht vorgelegt, der auf 90 Seiten einen umfassenden Überblick über die erhobenen Daten in diesem
Bereich gibt ( III-164 d.B. ). Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel, Trinkwasser, Verpackungsmaterial, Spielzeug und Kosmetika ist vor allem
geltendes EU-Recht, die Kontrollen erfolgen jedoch auf nationaler Ebene. Dabei wurden die guten Ergebnisse des Vorjahres noch übertroffen: die Beanstandungsquote bei den als gesundheitsschädlich
eingestuften Proben konnte von 0,5% auf 0,4% gesenkt werden. Die Zahl der Lebensmittelbetriebe mit Verstößen lag auf demselben Niveau wie 2016, nämlich bei 8,3%. Die Sicherheit der Lebensmittel
in Österreich habe für sie oberste Priorität, betont die zuständige Ministerin Beate Hartinger-Klein im Vorwort, die zudem eine Weiterentwicklung der heimischen Standards sowie eine Verbesserung
der Kennzeichnung anstrebt.
Mehr auf www.parlament.gv.at, den Bericht gibt es auf www.verbrauchergesundheit.gv.at.
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