Es gilt das Verbot krankheitsbezogener Information.
Einem Lebensmittel dürfen nicht Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zugeschrieben werden. Das abstrakte Werbeverbot soll den Verbraucher vor einer unsachgemäßen
Selbstmedikation schützen. Ob die Aussage richtig oder falsch ist, ist bedeutungslos in diesem Zusammenhang.
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