Die Europäische Kommission hat entschieden, die Verwendung der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Pflanzenschutz weiter einzuschränken.
Pflanzenschutzmittel mit diesen Wirkstoffen dürfen nur noch in dauerhaft errichteten Gewächshäusern und zur Behandlung von Saatgut, das zur Ausbringung im Gewächshaus bestimmt ist, angewendet
werden. Behandeltes Saatgut, welches für die Aussaat im Freiland vorgesehen ist, darf bis zum 18. Dezember 2018 ausgesät werden.
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