Kalorienangaben dürfen sich nicht nur auf eine Mischportion aus Müsli und fettarmer Milch beziehen. So urteilte nun das Landgericht Bielefeld und gibt damit der Klage gegen Dr. Oetker
statt.
Mehr auf www.verbraucherzentrale.nrw
Kalorienangaben dürfen sich nicht nur auf eine Mischportion aus Müsli und fettarmer Milch beziehen. So urteilte nun das Landgericht Bielefeld und gibt damit der Klage gegen Dr. Oetker
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