
Der Milchindustrie-Verband begrüßt die Änderungen in den Gesetzen zum Schutz der Verbraucher, mit denen nun klargestellt wird, dass es sich bei Verstößen gegen Kennzeichnungsregeln bei Milch und
Milcherzeugnissen bzw. deren Imitaten weiterhin um Straftatbestände handeln wird.
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