
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf Eierlikör keine Milch enthalten. Ein deutscher Likörhersteller hatte ein anderes Unternehmen geklagt, weil dessen Eierlikör auch
aus Milch bestand. Das Urteil (Rechtssache C-462/17) soll verhindern, dass Hersteller teure Zutaten durch billigere ersetzen.
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