
In 8 der 114 untersuchten Garnelenproben fanden sich Antibiotikarückstände. Zwei Proben enthielten Antibiotikarückstände in Konzentrationen deutlich über der gesetzlich zugelassenen Höchstmenge.
Ausgerechnet diese Garnelenproben waren mit dem Logo des ASC vermarktet worden - ein klarer Widerspruch zu den Vorgaben des ASC-Standards für Garnelen. Auffällig waren auch zwei weitere
Garnelenproben, die Mehrfachrückstände mit bis zu vier verschiedenen Antibiotikawirkstoffen aufwiesen, alle unterhalb des jeweiligen zulässigen Grenzwertes.
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