Kürzlich sind im Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock 12 Proben Kräutertee auf Pyrrolizidinalkaloide und 14 andere Proben Kräutertee auf Tropanalkaloide untersucht worden. In drei Proben waren Pyrrolizidinalkaloide (PA) nachweisbar. Die Gehalte lagen jedoch alle unterhalb der duldbaren täglichen Aufnahmemenge für PA, die vom BfR definiert wurden. Daher ergaben sich keine Beanstandungen. Die Tees stammten aus dem Lebensmitteleinzelhandel, aber auch aus speziellen Teeläden. Elf Tees wurden in M-V hergestellt.
PA sind genotoxische, krebsauslösende Substanzen, die natürlicherweise in einer großen Zahl von Pflanzenarten weltweit vorkommen. Sie können die Leber schädigen. Die Teeproben wurden im LALLF auf
30 verschiedene PA untersucht. Es handelt sich dabei um die wichtigsten Vertreter, die eine toxkologische Bedeutung haben und vom BfR bewertet worden sind. Dazu gehören vor allem die
1,2-ungesättigten PA. Weltweit sind über 650 verschiedene PA bekannt. Wichtige Pflanzenvertreter sind beispielsweise Greiskräuter und Borretschgewächse.
Tropanalkaloide (TA) sind akut giftige, natürliche Pflanzeninhaltsstoffe, die auf das Herz-Kreislaufsystem und das zentrale Nervensystem schädigend wirken. Sie kommen unter anderem in
Tollkirsche, Stechapfel und Bilsenkraut vor. Es sind heute mindestens 200 verschiedene TA bekannt. Im Landesamt wird routinemäßig auf Atropin und Scopolamin untersucht. Das sind zwei Substanzen,
die aufbereitet auch als Arzneimittelwirkstoff eingesetzt werden können.
Gifthaltige Pflanzen oder -teile können während der Ernte ungewollt als Verunreinigungen in die für Tees vorgesehenen Pflanzen und so mit in die Aufgussmischungen gelangen. In Deutschland werden
Tees und andere pflanzliche Lebensmittel regelmäßig stichprobenartig auf die benannten giftigen Substanzen analysiert. Mit den hier gefundenen Gehalten in Kräutertees und Tees ist eine akute
gesundheitliche Gefährdung eher unwahrscheinlich. Jedoch kann für Vielverzehrer, die über einen langen Zeitraum höher belastete Teeaufgüsse trinken, ein gesundheitliches Risiko nicht
ausgeschlossen werden. Daher wird Verbraucherinnen und Verbrauchern, besonders Eltern, Stillenden und Schwangeren empfohlen, abwechslungsreich zu trinken und den Flüssigkeitsbedarf nicht
ausschließlich durch Kräutertee und Tee zu decken. Dies ist auch für Kinder zu berücksichtigen.
Hintergrund
Generell gilt, dass die Verantwortung für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und -qualität bei der Lebensmittelwirtschaft liegt. Wer mit Lebensmitteln handelt, muss alle hieraus
resultierenden lebensmittelrechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Dazu gehört auch, dafür zu sorgen, dass keine gesundheitlich bedenklichen Lebensmittel in den Verkehr kommen. Außerdem gilt ein
Minimierungsgebot für unerwünschte Stoffe (Verordnung (EWG) Nr. 315/93). Dabei soll durch die gute Praxis von der Herstellung bis zum Inverkehrbringen der Gehalt an Kontaminanten in Lebensmitteln
auf so niedrige Werte begrenzt werden, wie vernünftigerweise möglich ist (ALARA-Prinzip: as low as reasonably achievable-Prinzip).
Quelle: www.lallf.de.
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