Im Handel sind verschiedene hanfhaltige Lebensmittel erhältlich. Hierzu zählen auch teeähnliche Erzeugnisse, die ausschließlich oder teilweise aus Hanfblättern bestehen. Das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) hat das Risiko psychogener und pharmakologischer Wirkungen durch den Verzehr hanfhaltiger Lebensmittel mit den durch die Überwachungsbehörden ermittelten üblichen
Tetrahydrocannabinolgehalten für alle Bevölkerungsgruppen einschließlich von Kindern bewertet. Auf Basis der vorliegenden Daten kommt das BfR zu folgendem Schluss: Der Verzehr hanfhaltiger
Lebensmittel mit den zugrunde liegenden Gesamt-∆9-Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalten kann zu einer Überschreitung der von der EFSA vorgeschlagenen Akuten Referenzdosis (ARfD) führen.
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