Lebensmittel mit dem – nicht berauschenden – Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol dürfen ab sofort nicht mehr verkauft werden. Betroffen sind auch die Hasch-Brownies der Konditorei Aida.
In einer Aussendung wird „per Erlass auf die bestehende Gesetzeslage aufmerksam gemacht, wonach Cannabinoid-haltige Extrakte, die zumeist als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht,
zunehmend aber auch in Lebensmitteln wie Süßwaren oder Kuchen eingesetzt und angeboten werden, unter die ,Novel-Food'-Verordnung der EU fallen und daher nicht in Verkehr gebracht werden
dürfen“.
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