Eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen bilden den Rahmen für die ökologische Lebensmittelwirtschaft. Ziel ist es, die weitere Ausdehnung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft zu
ermöglichen. Das umfassendste Regelwerk für den Bio-Sektor ist die EU-Öko-Verordnung, die immer wieder weiterentwickelt wird. Die letzte Revision begann 2014 und endete 2018 mit dem Beschluss
einer neuen Öko-Basisverordnung (VO (EU) 2018/848). Sie tritt 2021 in Kraft. Diese neue Verordnung bildet die Arbeitsgrundlage der ökologischen Lebensmittelwirtschaft.
Um kursierende Irrtümer aus dem Weg zu räumen, hat die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) die 10 wichtigsten Fakten zusammengefasst.
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