Der Onlinehandel mit Erzeugnissen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und mit Tabakerzeugnissen wächst stetig und stellt die amtliche Kontrolle vor neue Herausforderungen.
Die zuständigen Behörden in Deutschland haben sich dieser Entwicklung gestellt und die gemeinsame Zentralstelle der Bundesländer „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und
Tabakerzeugnisse“, kurz ‚G@ZIELT‘, beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingerichtet. Die Zentralstelle führt seit Juli 2013 für die Bundesländer vorbereitende
und unterstützende Tätigkeiten zur Kontrolle des Internethandels mit Lebensmitteln, Futtermitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen durch. Ziel ist es, den
Verbraucherschutz im Bereich des Onlineeinkaufs zu verbessern und ein vergleichbares Schutzniveau wie im stationären Handel zu erreichen.
Mehr auf www.bvl.bun.de.
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