
Olivenöl wird nach der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 über Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen in acht verschiedene Qualitätsklassen eingeteilt. Auf der Einzelhandelsstufe dürfen nur die
vier Kategorien „Natives Olivenöl Extra“, „Natives Olivenöl“, „Olivenöl – bestehend aus raffinierten und nativen Olivenölen“ und „Oliventresteröl“ vermarktet werden. Die Qualitätsparameter
bezüglich physikalischer, chemischer und sensorischer Merkmale für sämtliche acht Olivenöl-Kategorien legt die oben genannte Verordnung fest. Außerdem gibt sie Analyseverfahren und Grenzwerte
vor.
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