Auch wenn nicht Ostern ist, sind Erzeugnisse mit Eiern beliebt - wie der Eierlikör im Schokobecher. Da werden Kindheitserinnerungen wach an den Besuch bei der Oma und die übliche Praxis, mit
einem Schuss Kaffeesahne den Eierlikör "für die Heranwachsenden" zu verdünnen.
Zum Ende des Jahres 2018 sorgte der Eierlikör auch in der Rechtswelt für Aufsehen. Der europäische Gerichtshof hatte zu beurteilen, ob Eierlikör auch Milcherzeugnisse wie Milch oder Sahne
enthalten darf oder nicht. Anlass war ein Wettbewerbsstreit zwischen einem Geflügelhof in Sachsen-Anhalt und einer anderen Likörfirma. Über das Landgericht Hamburg kam der Fall schließlich zum
Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Mehr auf www.lebensmittel.org.
Kommentar schreiben