Der 20. Senat des BayVGH hat Urteil entschieden, dass die Herstellerin von fabrikmäßig hergestellten Dönerspießen verpflichtet ist, diese und die betroffene Charge vom Markt zu nehmen, wenn sie
im Rahmen von Eigenkontrollen einen Salmonellenbefall feststellt. Sie hat dies auch in ihrem betriebseigenen Hygienekonzept festzuschreiben. Der BayVGH hat damit die von der Klägerin erhobene
Feststellungsklage abgewiesen.
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