Wer schon einmal versucht hat, eine Heuschrecke zu fangen weiß: So ein Tier ist nur schwer zu fassen. Ganz ähnlich ist es mit der lebensmittelrechtlichen Bewertung von Speiseinsekten. Immerhin,
die Novel Food-Verordnung (EU) Nr. 2015/2285 holt das Angebot von Speiseinsekten in Deutschland aus der rechtlichen Grauzone, weil sie klarstellt, dass die exotisch anmutende Kost in den
Anwendungsbereich der europäischen Regelung fällt.
Mehr auf www.food-monitor.de.
Kommentar schreiben