Hinsichtlich der Veröffentlichung von Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit, wie sie im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geregelt ist, vertreten Verbraucherschützer auf der
einen Seite und Gaststätten- und Handelsverbände auf der anderen Seite kontroverse Ansichten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft am
Montag deutlich. Aus Sicht der Organisation foodwatch und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) werden zu wenige Vorfälle öffentlich dokumentiert, was an der im LFGB festgeschriebenen
Veröffentlichungsgrenze für Verstöße ab einem Bußgeld von 350 Euro liege. Nach Auffassung der Vertreter von Gaststätten- und Handelsverbänden muss hingegen die Bußgeldschwelle deutlich
heraufgesetzt werden, da nicht Bagatellvergehen sondern nur gravierende Mängel veröffentlicht werden sollten.
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