Kinder sind eine besonders schützenswerte Verbrauchergruppe. Beikost für Säuglinge und Kleinkinder ist daher in der EU-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für
bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln eine streng geregelte Warengruppe. Das beruhigende Ergebnis vorweg: in 39 Proben verschiedener Beikostarten, die auf 12 unterschiedliche Kontaminaten
geprüft worden sind, gab es keine Überschreitung von Höchstmengenvorgaben.
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