Halal-Fleisch von Tieren, die ohne vorausgehende Betäubung rituell geschlachtet wurden, darf nach einer Entscheidung der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht mit dem EU-Bio-Siegel
gekennzeichnet werden. Das Bio-Siegel solle höchste Tierschutzstandards garantieren. Eine Schlachtung ohne vorhergehende Betäubung erfülle dies nicht, urteilte der EuGH in Luxemburg.
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