Die Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) öffentlich gemacht werden. Der EuGH verurteilte die Weigerung der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), keinen Zugang zu Studien über die Toxizität und die krebserregende Wirkung des Wirkstoffs Glyphosat zu gewähren.
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