Veröffentlichung von Verstößen bei Lebens­mittelsicherheit

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Der deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 14. März 2019, für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) (19/4726) in einer vom Ernährungsausschuss geänderten Fassung gestimmt. Mit der Vorlage sollen künftig die Behörden die Verbraucher sechs Monate lang über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informieren.

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