Ziel dieser Schwerpunktaktion war die Überprüfung des Gehaltes an Farbvorstufen in Wimpernfärbemitteln hinsichtlich der Konformität mit den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009.
Es wurden 20 Proben aus Niederösterreich, Tirol und Wien untersucht. Vier Proben wurden beanstandet.
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