
Deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig Informationen über erhebliche Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften sechs Monate lang im Internet einsehen. Das sieht der Gesetzentwurf
zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes vor, den der Bundestag verabschiedet hat.
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