
Schwäbische Spätzle, Nürnberger Lebkuchen, Allgäuer Bergkäse, Thüringer Rostbratwurst oder Beelitzer Spargel – diese Produkte sind nicht nur weit über die Grenzen Deutschlands hinaus bekannt, sie
sind auch besonders geschützt.
Herkunftsangaben und garantiert traditionelle Spezialitäten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel können durch EU-Recht geschützt werden.
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