Es ist längst salonfähig geworden, im Restaurant nicht verzehrte Speisen mit nach Hause zu nehmen, da sie sonst weggeworfen würden. Doch wer haftet eigentlich für die Folgen, wenn das
mitgebrachte Essen verdorben ist, wenn es später aufgewärmt wird? Diese und andere Fragen zur Mitnahme nicht verzehrter Speisen beantwortet das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft.
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