In Zukunft dürfen Lebensmittel in der Europäischen Union höchstens 2 Gramm industriell hergestellte Transfette pro 100 Gramm Fett enthalten. Das hat die Europäische Kommission beschlossen. Der
Grenzwert ist ab dem 2. April 2021 gültig, wenn die entsprechende Verordnung in Kraft tritt. Er gilt für Nahrungsmittel, die für den Endverbraucher und den Einzelhandel bestimmt sind. Transfette,
die natürlicherweise in tierischen Produkten wie Milch und Fleisch vorkommen, sind von der Regelung ausgenommen.
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