Die Ergebnisse der Untersuchung von 294 Hackfleischproben in den letzten 15 Monaten im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock passen in die Reihe
langjähriger Untersuchungsbefunde:
Bei Ware von der Theke wurden 18 Proben (8,2 %) beanstandet und bei den Industriepackungen drei Proben (4 %). Konkret sind 220 Proben lose abgegebenes oder für den unmittelbaren Verkauf
umverpacktes Hackfleisch kleinerer Hersteller und 74 Proben vorverpackter „Industrieware“ mit längerer Haltbarkeitsfrist und dem Hinweis „nicht zum Rohverzehr“ analysiert worden...
Gründe für die Beanstandungen waren Nachweise gesundheitsschädlicher Erreger, wie verotoxinbildende Escherichia coli (VTEC) und Salmonellen. Auch eine verdorbene Probe war dabei. Daneben gab es
Probleme mit hohen Gehalten hygienerelevanter Keime, die entsprechende Warnwerte überschritten.
Wichtig sind in der amtlichen Beurteilung auch die gesamt ermittelten Befunde zu verschiedenen Hygieneindikatorkeimen oder/und Verderberregern im Hackfleisch. Insgesamt waren bei der Ware
kleinerer Hersteller 52 Proben (23,6 %) und bei der Industrieware mit längerer Haltbarkeitsfrist 14 Hackfleischproben (18,9 %) hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Beschaffenheit auffällig. Das
heißt, dass bei etwa jeder fünften Probe mehr oder weniger große Hygieneprobleme bei der Herstellung bzw. des Vertriebes von Hackfleisch vorkommen.
Kennzeichnungsmängel wurden ebenfalls festgestellt – bei der umverpackten Ware kleinerer Hersteller von Hackfleisch bei neun und bei der Industrieware bei vier Proben. Verbrauchern ist teilweise
nicht bewusst, dass rohes Hackfleisch aufgrund seiner großen Oberfläche sehr gute Wachstumsbedingungen für Mikroorganismen bietet. Somit ist es ein leicht verderbliches Lebensmittel. Regelmäßig
werden daher risikoorientiert Hackfleischproben aus dem Einzelhandel in M-V im LALLF untersucht. Die Eigenverantwortung des Verbrauchers für das Lebensmittel und dessen Qualität fängt nach dem
Einkauf an. Folgende Empfehlungen können für den Umgang mit gekauftem Hackfleisch gegeben werden:
Hintergrund
Hackfleisch besteht gemäß den Leitsätzen der Lebensmittelherstellung für Fleisch und Fleischerzeugnisse aus gewolftem, grob entsehntem Rind- und/oder Schweinefleisch. Es wird entweder sortenrein oder als gemischtes Hackfleisch angeboten. Wird nicht extra anders deklariert, ist es grundsätzlich zum Rohverzehr geeignet, was viele Verbraucher auch tun. Rohes Hackfleisch kann Krankheitserreger wie z. B. Salmonellen, Listerien oder spezielle Coli-Bakterien enthalten. Diese Keime sind mögliche Ursache für ernste Erkrankungen.
Quelle: www.lallf.de
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