Überall wo Lebensmittel hergestellt, bearbeitet, verpackt oder verkauft werden, kontrollieren die zuständigen Behörden regelmäßig und bei Verdacht. Sie nehmen Proben und untersuchen die
Lebensmittel auf Keime, vollständige Kennzeichnung oder prüfen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Tierarzneimitteln wie Antibiotika. Diese Kontrolle der Lebensmittel im Supermarkt, im
Restaurant oder beim Hersteller ist Aufgabe der jeweils zuständigen Behörden in den 16 Bundesländern. Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert
bestimmte Programme für die Kontrollen.
Mehr auf www.bvl.bund.de.
Kommentar schreiben