Aufgrund von Eilanträgen zweier Lebensmittelunternehmen untersagte das Verwaltungsgericht Koblenz dem Landkreis Cochem-Zell und der Stadt Koblenz vorerst die Herausgabe von
Lebensmittel-Kontrollberichten, die zum Zwecke der Veröffentlichung auf der Internet-Plattform „Topf Secret“ von zwei Privatpersonen beantragt worden war.
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