Mehr Kuh als Schaf: Anbieter muss Aufmachung seiner „Feta Creme“ ändern

Griechischer Salat Feta

Die Bezeichnung „Feta“ ist EU-weit rechtlich geschützt. So ist für einen „Feta-Käse“ unter anderem garantiert, dass er aus Schafsmilch – gegebenenfalls gemischt mit Ziegenmilch – hergestellt wird und aus festgelegten Regionen Griechenlands stammt. In der „Apostel Feta Creme“ steckten allerdings nur 30 Prozent Feta, die restlichen Zutaten wie Joghurt und Schnittkäse stammen von der Kuh. Hierüber beschwerte sich ein Verbraucher bei Lebensmittelklarheit. Die Expertinnen konnten das Täuschungspotenzial nachvollziehen und gaben den Fall an den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weiter. Dieser kann rechtlich gegen Firmen vorgehen und hat erfolgreich gegen den Anbieter, die Apostel Griechische Spezialitäten GmbH, geklagt.

Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de.

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