
Die in vielen Alltagsprodukten enthaltene Chemikalie Bisphenol A (BPA) ist nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu Recht als besonders besorgniserregender Stoff eingestuft.
Die Luxemburger Richter wiesen eine Klage der Plastikindustrie gegen den Beschluss der EU-Staaten ab, den Stoff auf eine entsprechende Warnliste zu setzen.
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