Bestimmte Herstellungsbedingungen alkoholfreier Erfrischungsgetränke begünstigen die Bildung von Benzol, das nachweislich krebserregend und erbgutveränderd ist.
Im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock sind 15 Proben alkoholfreie Getränke auf ihren Gehalt an Benzol getestet worden. Derzeit existiert für den
Benzolgehalt in Getränken keine gesetzliche Höchstmenge. Er sollte nicht größer als 1 µg pro Liter sein. Es gab keine Beanstandungen aufgrund erhöhter Benzolgehalte...
Untersucht wurden unter anderem sieben Karottensäfte. Hierfür ist bekannt, dass Benzol bei der Herstellung aus natürlichen Inhaltsstoffen der Karotte entstehen kann, wenn der Saft über 30 Minuten
auf mehr als 100 °C erhitzt wird. Das ist bei industrieller Herstellung von Karottensaft für Säuglinge und Kleinkinder aus Gründen der mikrobiologischen Sicherheit üblich. Die Karottensäfte waren
alle in Ordnung.
Außerdem sind acht weitere aromatisierte, alkoholfreie Getränke in der Analyse gewesen, z. B. Energydrinks und aromatisierte Mineralwässer. Diesen war zur Haltbarmachung Benzoesäure (E210)
zugesetzt worden. Aus Benzoesäure kann bei gleichzeitigem Vorhandensein von Ascorbinsäure ebenfalls Benzol entstehen. Ein Erfrischungsgeränk enthielt einen leicht erhöhten Benzolgehalt von 2,5 µg
pro Liter. Hier wurde der Hersteller auf das Minimierungsgebot im Sinne des ALARA-Prinzips (As Low As Reasonably Achievable) hingewiesen.
Hintergrund
Benzol stammt hauptsächlich aus Brennstoffen und Verbrennungsprozessen (Kraftfahrzeug-Emissionen, Tabakrauch). Verbraucher nehmen die Substanz vor allem über die Atemluft auf. Sie kann aber als
Verunreinigung auch in Trinkwasser oder in Lebensmitteln enthalten sein. Aufgrund seiner Wirkungen ist Benzol grundsätzlich unerwünscht und sollte in Lebensmitteln so weit wie möglich reduziert
werden. Entscheidend für die Bewertung der gesundheitlichen Relevanz einer Benzol-Aufnahme ist die Betrachtung der Gesamtexposition des Menschen aus allen Quellen. Der Beitrag der Benzolaufnahme
aus Erfrischungsgetränken/Karottensäften ist bei Benzolgehalten von wenigen Mikrogramm (µg) pro Liter Getränk und üblichen Verzehrsmengen vergleichsweise gering.
Die Lebensmittelhersteller sind gefragt, über Veränderungen der Rezepturen, der Herstellungsverfahren bzw. der Prozesse der Haltbarmachung die Benzolmengen in Lebensmitteln weiterhin zu
reduzieren. So können beispielsweise ggf. die Temperaturen verringert oder Heißhaltezeiten reduziert werden.
Quelle: www.lallf.de.
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