Lieferservice muss über Allergene und Zusatzstoffe informieren

Computer Handy bestellen

Wer sein Essen online ordert, muss die wichtigsten Informationen vor der Bestellung erhalten. Das gilt auch, wenn der Konsument über einen Lieferdienst bestellt. Das hat das Landgericht Berlin in einem Urteil gegen den Lieferservice Deliveroo klargestellt. Der Lieferservice hatte auf seiner Plattform Speisen und Getränke verschiedener Restaurants angeboten – unter anderem die eines vietnamesischen Restaurants. Bei einigen Gerichten fehlten die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise auf Allergene, zudem wurde ein Colagetränk ohne Kennzeichnung der Zusatzstoffe angeboten. Der Verbraucherzentrale Bundeverband (vzbv) forderte zunächst eine Unterlassungserklärung und reichte schließlich Klage ein.

Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0