Ab wann ist wenig zu wenig? Dieser Frage geht ein Gericht am Beispiel eines Rucola-Pesto nach, das nur 1,5 Prozent Rucola enthält. Verbraucherschützer beklagen eine Irreführung des Kunden. Einen
Etikettenschwindel wollen die Frankfurter Richter jedoch nicht sehen.
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