
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass Bürger ein Recht auf sauberes Wasser haben. Solange der Nitratgehalt den Wert 50 mlg/l überschreitet, kann jeder von den zuständigen
nationalen Behörden Änderungen bei Nitrat-Aktionsprogrammen sowie zusätzliche Maßnahmen verlangen.
Mehr auf www.topagrar.at.
Kommentar schreiben