In den vergangenen Jahren haben Speiseinsekten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mit der vollumfänglichen Gültigkeit der Novel Food-Verordnung (Verordnung (EU) 2015/2283) am 01. Januar 2018 gab es
einen ersten offiziellen Anhaltspunkt zur Vermarktung von Speiseinsekten. Seit diesem Zeitpunkt wurden für sieben Speiseinsektenspezies Anträge auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel von der
Europäischen Kommission auf ihrer Internetpräsenz veröffentlicht (Abb.1). Diese dürfen gemäß der Übergangsverordnung des Artikels 35 (2) der Novel Food-Verordnung, bis eine Entscheidung über
ihren Antrag getroffen wurde, weiter in den Verkehr gebracht werden.
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