Bislang war die Rechtsauffassung in Österreich so, dass es genügt hat, wenn die Pflichtangaben auf dem Überkarton standen, in dem die kleinen Portionen zum Beispiel an die Gastronomie geliefert
werden. Es musste also nicht jedes einzelne Portionsschälchen gekennzeichnet werden. Ein Unternehmer sieht das anders.
Der Bericht vom 23.11.2019 findet sich auf tvthek.orf.at ab 5:35 Min.
Weiterführende Informationen finden sich auf www.sozialministerium.at.
Zusäzliche Informationen finden sich auch in unseren früheren Artikeln unter Kennzeichnungspflicht für Hotels auch für
Portionspackungen und EuGH: Portionspackungen müssen zukünftig
besser gekennzeichnet werden.
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