Ab dem 14. Dezember gelten neue Regelungen für die amtliche Lebensmittelkontrolle.
Innerhalb der EU sind die Vorschriften im Lebensmittelbereich weitgehend harmonisiert. Vorschriften zur Lebensmittelkontrolle waren schon 2004 in einer Verordnung geregelt worden. Diese wird nun
von der neuen EU-Kontroll-Verordnung VO (EU) 2017/625 abgelöst, die überwiegend ab dem 14. Dezember 2019 gilt. Neben Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen regelt die Verordnung nun
auch europaweit einheitlich Kontrollen in Bereichen wie Pflanzengesundheit, Pflanzenschutz und tierische Nebenprodukte. Der Kontrollansatz „vom Acker bis zum Teller“ wird so gestärkt.
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