Hessischer Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde zurück: Der Antrag der Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG auf Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes
gegen eine Verfügung des Landkreises Waldeck- Frankenberg, mit der das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit sofortigen Wirkung untersagt wurde, ist auch in zweiter
Instanz ohne Erfolg geblieben.
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