Der Vertrieb von Essig-Produkten als "Balsamico" aus Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtens. "Balsamico" sei kein geschützter Begriff, befanden die
obersten EU-Richter am Mittwoch in Luxemburg.
Mehr auf www.sueddeutsche.de.
Kommentar schreiben