Damit dem sicheren Genuss nichts im Wege steht, untersucht das LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg Backformen aller Art auf ihre unbedenkliche Benutzung hin.
Nach der EU-Bedarfsgegenstände-Verordnung (VO (EG) 1935/2004) müssen alle Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt nach Guter Herstellungspraxis hergestellt werden. Das heißt: Gegenstände
dürfen bei normaler und vorhersehbarer Verwendung keine Bestandteile auf ein Lebensmittelabgeben, die ein bestimmtes Maß übersteigen (beispielsweise Höchstmengen an Elementen).
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