
Bei Kulturchampignons müssen Anbieter das Ursprungsland angeben. Doch das ist nicht unbedingt mit dem Land der Aufzucht identisch. So kann es sein, dass Champignons in den Niederlanden ausgesät,
dort über Wochen aufgezogen und nur zur Ernte nach Deutschland gebracht werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass als Ursprungsland dennoch Deutschland angegeben werden
darf und muss. Maßgeblich für die Angabe des Ursprungslandes sei der Zollkodex, heißt es in der Begründung.
Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de.
Kommentar schreiben