
Die Europäische Union wollte durch einen lückenlosen Herkunftsnachweis bei Rindfleisch das Vertrauen der Verbraucher/-innen in die Lebensmittelwirtschaft nach der BSE-Krise zurückgewinnen. Mit
der Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011) wird der Herkunftsnachweis, den es verpflichtend u. a. bereits für frisches Obst und Gemüse gibt, auf weitere Lebensmittel
ausgedehnt und er umfasst auch freiwillige Angaben zur Herkunft.
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