
Wo „Vorteilspack“ draufsteht, sollten auch Vorteile drin sein - andernfalls ist es eine irreführende Werbung. Dies entschied nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Anlass war das von Danone
vertriebene Milchmischerzeugnis „Actimel“, bei dem die Großpackung mit zehn Flaschen teurer war als die Packung mit sechs Flaschen.
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