
„Unterstützt das Darmmikrobiom“, „hält den Darm fit“ und „wirkt antiparasitär“: Mit diesen und weiteren Aussagen warben die Betreiber der Homepage „Sauer-macht-gluecklich.de“ für ihren
Sauerkraftsaft. Doch solche gesundheitsbezogenen Angaben zu Lebensmitteln unterliegen der Health-Claims-Verordnung, unabhängig davon, ob sie auf dem Produkt selbst oder im Internet stehen. Nach
Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) sind die aufgeführten Aussagen nicht zulässig. Der Verband forderte den Anbieter daher zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf.
Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de
Kommentar schreiben