2.940 Proben Fleisch unterschiedlicher Tierarten aus M-V sind im Jahr 2019 im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) auf pharmaklogisch wirksame Stoffe – also Tierarzneimittelrückstände – untersucht worden. Die Proben stammten aus den Tierbeständen der Erzeugerbetriebe oder aus Schlachtbetrieben. Sie bilden in dieser Größenordnung eine repräsentative Überwachungsdichte...
„Sehr erfreulich ist, dass bei nur vier Proben, also knapp 0,14 %, Tierarzneimittel oberhalb der gesetzlich zugelassenen Höchstmengen festgestellt wurden. Das schließt Antibiotika mit ein“, sagt
Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes. Alle vier Nachweise stammten von Rindern.
In Umsetzung des Nationalen Rückstandskontrollplanes, einem jährlichen EU-weiten Überwachungsprogramm, sind aus M-V 1.153 Rinder, 1.300 Schweine, drei Schafe, ein Pferd sowie 483 Geflügelproben
auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe analysiert worden.
Dieses Untersuchungsprogramm dient der Aufdeckung möglicher illegaler Anwendungen verbotener bzw. nicht zugelassener Stoffe sowie der Kontrolle des vorschriftsmäßigen Einsatzes von zugelassenen
Tierarzneimitteln. Letzteres umfasst überwiegend die Einhaltung der Wartezeiten seit der letzten Tierbehandlung mit einem Arzneimittel bis zum Zeitpunkt der Schlachtung. Die Wartezeit stellt
sicher, dass Rückstände von Arzneimitteln die festgelegten Höchstmengen im Fleisch nicht überschreiten können, da sie im Tier bis zur Schlachtung abgebaut worden sind.
Der Anteil Nachweise von Arzneimitteln in Schlachttieren ist in M-V seit einigen Jahren in dieser Größenordnung zu finden. Generell liegt der Prozentsatz der Positivbefunde damit noch unter
denen des Bundesdurchschnitts. Die Zahlen für Deutschland werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit* veröffentlicht.
„Jeder Positivbefund ist einer zu viel! Aber die Ergebnisse zeigen insgesamt, dass Rückstände von Tierarzneimitteln inklusive Antibiotika ausgesprochen selten nachgewiesen werden. Die Einzelfälle
stellen Straftatbestände dar und werden entsprechend verfolgt. So sollen Tierhalter, Tierärzte und Schlachthofbetreiber weiter sensibilisiert werden“, unterstreicht Feldhusen.
Die Ergebnisse zeigen, dass der absolute Großteil Fleisch bedenkenlos gegessen werden kann.
Im Rahmen des Kontrollprogramms „Nationaler Rückstandskontrollplan“ wurden im Jahr 2019 im LALLF außerdem 109 Milchproben, 46 Eier sowie 13 Fische aus Aquakulturen auf Rückstände von
Tierarzneimitteln untersucht. In keiner der Proben sind Wirkstoffe nachgewiesen worden.
Quelle: www.lallf.de.
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